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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14   

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https://dejure.org/2015,18837
LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14 (https://dejure.org/2015,18837)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14 (https://dejure.org/2015,18837)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2015 - 14 Sa 2300/14 (https://dejure.org/2015,18837)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - 15 SaGa 1468/14

    Direktionsrecht - Stasi-Mitarbeiter - Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Zu Recht hat das Arbeitsgericht in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass die reine Untätigkeit früherer Behördenleiter hierfür nicht ausreicht (vgl. ebenso auch LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014, 15 SaGa 1468/14 in einem Parallelfall).

    Schließlich sei darauf hingewiesen, dass eine Tätigkeit im Wachschutz ohnehin grundsätzlich mit einem erhöhten Maß an örtlicher Flexibilität verbunden ist (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014, 15 SaGa 1468/14).

    Insbesondere befindet sich die Entscheidung im Einklang mit dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 10. September 2014, 15 SaGa 1468/14.

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG, 13.06.2012, 10 AZR 296/11, NZA 2012, 1154 mwN.).

    Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs bei einer Versetzung abgeleitet werden (vgl. BAG, 13.06.2012, 10 AZR 296/11, NZA 2012, 1154 mwN.).

  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Arbeitnehmer eines öffentlichen Dienstherren sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jede ihnen zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen ihrer Vergütungsgruppe entspricht, soweit ihnen diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann (vgl. z. B. BAG, 26.02.2002, 6 AZR 50/00, zitiert aus juris und BAG, 22.01.2004, 1 AZR 495/01, AP Nr. 25 zu § 91 a ZPO).

    Es bedarf im öffentlichen Dienst besonderer Anhaltspunkte, aus denen auf einen dauerhaften Verzicht des Arbeitgebers auf das tarifliche Direktionsrecht geschlossen werden könnte (vgl. hierzu nur BAG, 26.06.2002, 6 AZR 50/00, zitiert aus juris und BAG, 22.01.2004, 1 AZR 495/01, AP Nr. 25 zu § 91 a ZPO).

  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Arbeitnehmer eines öffentlichen Dienstherren sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jede ihnen zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen ihrer Vergütungsgruppe entspricht, soweit ihnen diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann (vgl. z. B. BAG, 26.02.2002, 6 AZR 50/00, zitiert aus juris und BAG, 22.01.2004, 1 AZR 495/01, AP Nr. 25 zu § 91 a ZPO).

    Es bedarf im öffentlichen Dienst besonderer Anhaltspunkte, aus denen auf einen dauerhaften Verzicht des Arbeitgebers auf das tarifliche Direktionsrecht geschlossen werden könnte (vgl. hierzu nur BAG, 26.06.2002, 6 AZR 50/00, zitiert aus juris und BAG, 22.01.2004, 1 AZR 495/01, AP Nr. 25 zu § 91 a ZPO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist nur auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG, 11.04.2006, 9 AZR 557/05, NZA 2006, 1149).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Mit dem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes ist aber weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz verbunden (Bundesverfassungsgericht, 25.01.2011, 1 BvR 1741/09, NZA 2011, 400 mwN.).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09

    Pflicht aus § 10 Abs 1 S 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, so dass die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. Bundesverfassungsgericht, 24.03.2009, 1 BvR 144/09, NJW 2009, 2587 mwN.).
  • BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 216/83

    Abmahnung vor Versetzung wegen Leistungsmängel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Das gebietet ihm die Fürsorgepflicht und gilt insbesondere bei einer Versetzung, die mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (vgl. z. B. BAG, 30.10.1985, 7 AZR 216/83, NZA 1986, 413 zu § 12 Abs. 1 BAT).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Dazu gehört nicht nur, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht, sondern auch, dass die Versetzung im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektivrechtlichen Grenzen erfolgt ist (vgl. BAG, 13.03.2007, 9 AZR 433/06, AP Nr. 26 zu § 307 BGB).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14
    Je länger der Arbeitnehmer eine bestimmte Stelle inne hat - je gewichtiger das Zeitmoment ist -, desto geringere Anforderungen sind an das Vorliegen zusätzlicher Umstände zu stellen (vgl. z. B. BAG, 10.11.1992, 1 AZR 185/92, NZA 1993, 331 und BAG, 21.06.2011, 9 AZR 236/10, NZA 2011, 1274).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

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